Teil­nah­me­be­din­gungen für das ecm:one Gewinnspiel:

1. Gegen­stand der Teil­nah­me­be­din­gungen und Veranstalter
Diese Teil­nah­me­be­din­gungen regeln die Bedin­gungen für eine Teil­nahme an dem Gewinn­spiel der ecm:one GmbH. Veran­stalter des Gewinn­spiels ist die ecm:one GmbH, Von-Vincke-Straße 5–7, 48153 Münster. Mit der Teil­nahme an dem jewei­ligen Gewinn­spiel werden diese Teil­nah­me­be­din­gungen angenommen.

2. Teil­nahme
Die Teil­nahme am Gewinn­spiel der ecm:one GmbH, nach­fol­gend Veran­stalter genannt, ist kostenlos. Um an dem Gewinn­spiel teil­zu­nehmen, ist ein Absenden einer Antwort­mail an gewinnspiel@ecmone.de notwendig. Die Teil­nahme ist nur inner­halb des Teil­nah­me­zeit­raums möglich. Nach Teil­nah­me­schluss einge­hende Einsen­dungen werden bei der Auslo­sung nicht berücksichtigt.

Die Teil­nahme am Gewinn­spiels ist vom 4.12.2023, 0:00 Uhr bis zum 23.12.2023 23:59 Uhr möglich. Inner­halb dieses Zeit­raums erhalten Nutzer die Möglich­keit, am Gewinn­spiel teilzunehmen.

3. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung
Teil­nah­me­be­rech­tigt sind natür­liche Personen, die ihren Wohn­sitz in Deutsch­land haben und das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. Die Teil­nahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienst­leis­tung abhängig. Sollte ein Teil­nehmer in seiner Geschäfts­fä­hig­keit einge­schränkt sein, so bedarf es der Einwil­li­gung seines gesetz­li­chen Vertre­ters. Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Konzep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­ligten Personen und Mitar­beiter des Veran­stal­ters sowie verbun­dener Unter­nehmen sowie die Ange­hö­rigen solcher Mitar­beiter und deren Verwandte. Die Teil­nahme mit gefälschten Iden­ti­täten oder mit Iden­ti­täten von Dritten ist nicht erlaubt. Pro Teil­nehmer nimmt nur eine über­mit­telte Anmel­dung am Gewinn­spiel teil. Es ist strengs­tens unter­sagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhö­hung der Gewinn­chancen zu verwenden. Zudem behält sich der Veran­stalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teil­nahme auszu­schließen, wenn berech­tigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbe­son­dere vor bei:
– Mani­pu­la­tionen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinnspiels
– Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
– unlau­terem Handeln oder
– falschen oder irre­füh­renden Angaben im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme an dem Gewinnspiel.

Handelt es sich bei dem ausge­schlos­senen Teil­nehmer um einen bereits ausge­losten Gewinner, kann der Gewinn nach­träg­lich aberkannt werden

4. Gewinne, Gewinn­be­nach­rich­ti­gung und Über­mitt­lung des Gewinns
Unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Teil­neh­mern verlosen wir folgenden Gewinn: Einen exklu­siver Geschenk­korb mit Produkten der ecm:one GmbH und aus Münster.

Die Ermitt­lung des Gewin­ners /Gewinnerin erfolgt inner­halb von 24 Stunden nach Teil­nah­me­schluss im Rahmen einer auf dem Zufalls­prinzip beru­henden Verlo­sung unter allen Teil­neh­mern. Ist das Gewinn­spiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließ­lich dieje­nigen Teil­nehmer in die Verlo­sung, welche die Aufgabe korrekt durch­ge­führt haben. Die Teil­nehmer, die Gewinner der Verlo­sung sind, werden zeitnah über eine geson­derte E‑Mail oder Tele­fon­anruf über den Gewinn infor­miert. Die Aushän­di­gung des Gewinns erfolgt ausschließ­lich an den Teil­nehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetz­li­chen Vertreter des geschäfts­un­fä­higen Teil­neh­mers. Ein Umtausch, eine Über­tra­gung, eine Selbst­ab­ho­lung sowie eine Baraus­zah­lung des Gewinns sind nicht möglich. Even­tuell für den Versand der Gewinne anfal­lende Kosten über­nimmt der Veranstalter.

Mit Über­gabe des Gewinns an eine Trans­port­person geht die Gefahr auf den Teil­nehmer über. Für Liefer­schäden ist der Veran­stalter nicht verant­wort­lich. Mit der Inan­spruch­nahme des Gewinns verbun­dene Zusatz­kosten gehen zulasten des Teil­neh­mers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteue­rung des Gewinns ist der Teil­nehmer, der gewonnen hat, selbst verant­wort­lich. Meldet sich der Teil­nehmer, der gewonnen hat, nach zwei­fa­cher Auffor­de­rung inner­halb einer Frist von 1 Wochen nicht, erlischt der Gewinn­an­spruch. Der Veran­stalter ist in diesem Fall berech­tigt, eine Ersatz­aus­lo­sung durch­zu­führen und den Gewinn dann auf einen anderen Teil­nehmer zu über­tragen. Je Teil­nehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veran­stalter nicht zu vertreten hat, akzep­tiert der jewei­lige Teil­nehmer, der gewonnen hat, einen ange­mes­senen Ersatzgewinn.

5. Been­di­gung des Gewinnspiels
Der Veran­stalter behält es sich vor, das Gewinn­spiel jeder­zeit, auch ohne Einhal­tung von Fristen und ohne vorhe­rige Ankün­di­gung und ohne Mittei­lung von Gründen, ganz oder teil­weise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzu­än­dern, wenn es aus tech­ni­schen Gründen (z.B. Compu­ter­virus, Mani­pu­la­tion von oder Fehler in Software/Hardware) oder recht­li­chen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungs­ge­mäße und plan­mä­ßige Durch­füh­rung des Gewinn­spiels zu garantieren.

6. Daten­schutz
Für die Teil­nahme am Gewinn­spiel ist die Angabe von persön­li­chen Daten (Vor- und Nach­name, E‑Mail- und Post-Adresse, Tele­fon­nummer) notwendig. Der Teil­nehmer versi­chert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbe­son­dere Vor‑, Nach­name, E‑Mail-Adresse und Post-Adresse wahr­heits­gemäß und richtig sind.
Der Veran­stalter ist verant­wort­lich für die Erhe­bung, Verar­bei­tung und Nutzung von perso­nen­be­zo­genen Daten der Teil­nehmer. Der Veran­stalter wird die Angaben zur Person des Teil­neh­mers sowie seine sons­tigen perso­nen­be­zo­genen Daten nur im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mungen des Daten­schutz­rechts verwenden. Der Veran­stalter weist darauf hin, dass sämt­liche perso­nen­be­zo­genen Daten des Teil­neh­mers ohne Einver­ständnis weder an Dritte weiter­ge­geben noch diesen zur Nutzung über­lassen werden.

7. Anwend­bares Recht
Fragen und Bean­stan­dungen im Zusam­men­hang mit dem Gewinn­spiel sind an den Veran­stalter zu richten. Das Gewinn­spiel des Veran­stal­ters unter­liegt ausschließ­lich dem Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Salva­to­ri­sche Klausel
Sollte eine Bestim­mung dieser Teil­nah­me­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültig­keit dieser Teil­nah­me­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bestim­mung gilt dieje­nige gesetz­lich zuläs­sige Rege­lung, die dem in der unwirk­samen Bestim­mung zum Ausdruck gekom­menen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Entspre­chendes gilt für den Fall des Vorlie­gens einer Rege­lungs­lücke in diesen Teilnahmebedingungen.